EMR-Krankenkassen-Anerkennung
Nr. 29488 / ZSR Nr: B540660
für die Methoden Nr. 81 Fussreflexzonenmassage / Nr. 163 Reflexzonenmassage / Nr. 240 Reflexzonentherapie
Verlängerung der Registrierung gültig ab 20. Mai 2024 beim EMR (ErfahrungsMedizinisches Register).
Kontinuierliche Weiterbildungen sind Pflicht und Voraussetzung, die Anerkennung fortwährend aufrecht zu erhalten.
Die EMR-Anerkennung ist – zum aktuellen Zeitpunkt - keine Garantie für eine Kostenbeteiligung durch den Krankenversicherer. Aufgrund der umfangreichen und unterschiedlichen Leistungsverzeichnisse bei den Zusatzversicherungen empfiehlt sich eine Abklärung bei Ihrer Krankenkasse.
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