Praxis Im Einklang ®

Körper-Geist-Seele in Einklang bringen

EMR-Krankenkassen-Anerkennung
Nr. 29488 / ZSR Nr: B540660

für die Methoden Nr. 81 Fussreflexzonenmassage / Nr. 163 Reflexzonenmassage / Nr. 240 Reflexzonentherapie

Verlängerung der Registrierung gültig ab 20. Mai 2024 beim EMR (ErfahrungsMedizinisches Register).

EMR-Qualitätszertifikat

Kontinuierliche Weiterbildungen sind Pflicht und Voraussetzung, die Anerkennung fortwährend aufrecht zu erhalten.

Die EMR-Anerkennung ist – zum aktuellen Zeitpunkt - keine Garantie für eine Kostenbeteiligung durch den Krankenversicherer. Aufgrund der umfangreichen und unterschiedlichen Leistungsverzeichnisse bei den Zusatzversicherungen empfiehlt sich eine Abklärung bei Ihrer Krankenkasse.

Unsere Partner - mit diesen Versicherern arbeiten wir zusammen | Link: EMR-Partner